Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen – Test
Die primäre Verantwortung für die Exportkontrolle trägt der Ausfuhrverantwortliche, der Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein muss. Für die operative und ggf. auch strategische Umsetzung der Exportkontrolle aber, ist meist jemand anderes zuständig: Der oder die Exportkontrollbeauftragte (EKB).
Als EKB müssen Sie einerseits die rechtssichere Abwicklung von Exporten sicherstellen und andererseits auch Verfahrensvereinfachungen wie Allgemeine Genehmigungen anwenden können. Dabei kommt es auch auf eine angemessene Exportkontrollorganisation innerhalb des Unternehmens an. Hierzu zählen Aspekte wie die Schaffung abteilungsübergreifender, fachbezogener Stopp- und Weisungsrechte, Schnittstellen zu relevanten Abteilungen im Unternehmen und Fragen zum Einsatz von Softwarelösungen. Nicht selten soll der/die EKB als Bindeglied zwischen Ausfuhrverantwortlichem und betroffenen Abteilungen dieses organisatorische Exportkontroll-Setup strategisch mitplanen und gestalten. Neben der Kenntnis der materiellrechtlichen Rahmenbedingungen sind daher auch organisatorische Anforderungen und behördliche Best-Practice-Hinweise zur internen Organisation zu berücksichtigen, die daher inhaltlich im besonderen Fokus dieser Schulung stehen.